Kostenrisiko im Zivilprozess

Das Kostenrisiko läßt sich nicht hundertprozentig aus einer Tabelle ablesen. Den Gesamtbetrag der Kosten eines Zivilprozesses, den der Unterliegende schließlich zu tragen haben wird, kann man vielmehr nur nach den Umständen jedes einzelnen Falles berechnen und abschätzen. Zur Erleichterung einer solchen Feststellung des Kostenrisikos geben wir Ihnen gerne vorab eine individuelle Auskunft.

Falls Sie im Internet nach einer Auskunft zum Kostenrisiko suchen folgen Sie bitte einfach diesem Link: Prozesskostenrechner

Die Anwalt-Suchservice Service Dr. Otto Schmidt GmbH stellt Ihnen hier freundlicherweise einen übersichtlichen Rechner bereit, mit dem Sie das ungefähre Kostenrisiko im Zivilprozess selbst abschätzen können.

Zur Erinnerung: Ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher kostet nur maximal 190,- Euro zzgl. MwSt und Auslagen

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