Honorar und Gebühren

Wir sind gesetzlich verpflichtet, rechtliche Auskünfte nur auf Basis eines Auftrages oder aufgrund eines schriftlichen Mandats (Bevollmächtigung) zu geben. Ausnahmsweise ist es uns dabei gestattet, Verbrauchern ein vergünstigtes Erstgespräch anzubieten.

Diese erste Beratung durch den Fachanwalt kostet in der Regel 190,- Euro (netto). Hinzu kommen lediglich etwaige Auslagen sowie die Mehrwertsteuer. Das Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie ein wichtiges spezielles Anliegen von uns im Mietrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Nachbarrecht, WEG-Recht oder Maklerrecht beantwortet haben möchten.

Ein erstes Gespräch kann beispielsweise folgende Leistungen beinhalten:

  • Aufnahme von Informationen und Studium eventuell vorgelegter Dokumente
  • allgemeine persönliche oder telefonische Darlegung zur Rechtslage
  • Konzept / Strategie zur Problemlösung
  • Abschätzung des zeitlichen und finanziellen Rahmens für ein ordentliches Mandat

Geht es bei Ihnen um einen gewerblichen Mietvertrag oder Immobilienkaufvertrag? Selbstverständlich überprüfen wir auch diese Verträge gerne für Sie, weisen Sie auf besondere Risiken hin und schlagen Ihnen hilfreiche Optimierungen vor. Die damit verbundenen Kosten für die persönliche Beratung liegen in der Regel bei 0,1% des Kaufpreises bei Kaufverträgen oder bei Mietverträgen bei einer Monatskaltmiete (netto).  Wünschen Sie im Anschluss weitere Tätigkeiten wie z.B. schriftliche Ausführungen oder eine Begleitung zum Notartermin treffen wir gemeinsam eine gesonderte Vereinbarung.

Sollten Sie eine erste persönliche Beratung durch uns wünschen rufen Sie uns bitte kurzerhand an. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 08.30 bis 19.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0711/ 8178123 zur Verfügung.

Bei Tätigkeiten vor Gericht sind wir verpflichtet, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Gebührenberechnung heranzuziehen, wobei sich die Gebühren nach dem Wert berechnen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Viele sprechen hier auch vom „Streitwert“.
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Kostenrisiko im Zivilprozess