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Hauskauf ohne Trauschein ?

Eine eigene Immobilie - diesen Traum haben auch Paare, die ohne Trauschein zusammen leben. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollte bereits beim Kauf entsprechende Vorsorge getroffen werden. Die Risiken werden von den Beteiligten allerdings häufig gar nicht oder erst zu spät wahrgenommen.

Regelungen im Gesetz, wie sie z.B. für die Ehe existieren, gibt es hier nicht. Es sollte daher bereits beim Kauf geprüft werden, ob und wie die Rechts- und Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie zu regeln sind.

Grundsätzlich stehen beim Scheitern der Beziehung keinem der Partner wegen zugunsten des anderen oder im gemeinsamen Interesse getätigter Aufwendungen Rückzahlungsansprüche zu. Dies gilt z.B. für den Mehraufwand den der besserverdienende Partner getätigt hat oder für unterschiedliche Höhe von Eigenkapital. Als Lösungsmöglichkeit für ein ungleiches finanzielles Engagement kann daran gedacht werden eine unterschiedliche finanzielle Leistung auch mit einer unterschiedlichen Beteiligung am Eigentum regeln oder die Immobilie in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzubringen. Dann können im Rahmen des Gesellschaftsvertrages die notwendigen Regelungen getroffen werden.

Oft werden auch die Aufwendungen für die Immobilie auch von beiden Partnern getätigt, das Eigentum aber aus besonderen Gründen - z.B. wegen der Eigenheimzulage - nur von einem der Partner erworben. Auch hier muss sichergestellt werden, dass der andere Partner beim Scheitern der Beziehung entweder nachträglich am Eigentum beteiligt wird oder seine Aufwendungen zurückerhält.

Eine Absicherung ist auch für den Fall erforderlich, dass der eine Partner vor dem anderen vor stirbt. Gesetzliche Erbrechte für den überlebenden Partner gibt es nicht. Beim Tod eines Partners besteht daher die Gefahr, dass Dritte an die Stelle des Verstorbenen treten und dem Überlebenden seine Leistungen streitig machen.. Dem kann zwar in gewisser Weise durch Testament oder Erbvertrag vorgebeugt werden.

Tipp: Als Mindestsicherheit empfiehlt es sich ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit kann der Wert der Immobilie für jeden der Geld investiert hat jedenfalls einigermaßen geschützt werden.