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Information zu den Kündigungssperrfristen

Ab 1. September 2004 gilt generell eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren. D.h. Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, sind drei Jahre lang gegenüber Kündigungen des neuen Eigentümers geschützt.

Die längeren Kündigungssperrfristen bis zu 10 Jahren gelten dann nur noch für die Städte und Gemeinden für die die Bundesländer spezielle Verordnungen herausgegeben haben. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben entsprechende Verordnungen erlassen.

Baden-Württemberg hatte bereits zum 1. Januar 2002 bei der Überarbeitung seiner Verordnung viele Städte herausgenommen. Die Zehn-Jahres-Sperrfrist gilt danach nur noch für Tübingen, Konstanz, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim. Für Stuttgart und alle übrigen Gemeinden gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.