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Schlichter oder Richter ?

Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist bei Nachbarstreitigkeiten nun auch in Schleswig-Holstein dem Rechtsstreit eine obligatorische Streitschlichtung vorangestellt.

Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:

- Streitige Geldforderungen bis 750 Euro
- Streitigkeiten über Geruchs-, Lärm- und ähnliche Belästigungen im privaten Nachbarschaftsbereich
- Grenzbewuchs von Wurzeln und Zweigen
- Streitigkeiten rund um das Fallobst
- Streitigkeiten um Grenzbäume oder Grenzsträucher



Es muss daher vor der Klageerhebung zunächst eine gütliche Einigung versucht werden. Die Gerichte weisen Klagen als unzulässig ab, wenn ohne den schriftlichen Nachweis eines erfolglosen Einigungsversuchs eine Klage erhoben wird.