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Schlichter oder Richter ?
Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist bei Nachbarstreitigkeiten nun auch in Schleswig-Holstein dem Rechtsstreit eine obligatorische Streitschlichtung vorangestellt.
Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:
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Streitige Geldforderungen bis 750 Euro
- Streitigkeiten über
Geruchs-, Lärm- und ähnliche Belästigungen im privaten
Nachbarschaftsbereich
- Grenzbewuchs von Wurzeln und Zweigen
-
Streitigkeiten rund um das Fallobst
- Streitigkeiten um Grenzbäume
oder Grenzsträucher
Es
muss daher vor der Klageerhebung zunächst eine gütliche
Einigung versucht werden. Die Gerichte weisen Klagen als unzulässig
ab, wenn ohne den schriftlichen Nachweis eines erfolglosen
Einigungsversuchs eine Klage erhoben wird.