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3 Monate Kündigungsfrist im Mietrecht ?
Der Deutsche Bundestag hat am 18.03.2005 neue Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge beschlossen. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart wurden. Das Gesetz ist zum 1. Juni 2005 in Kraft getreten.
Aber Achtung: Eine Individualvereinbarung hat immer Vorrang!