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Honorar und Gebühren im Zivilprozess
Wir
sind gesetzlich verpflichtet, rechtliche Auskünfte nur auf Basis
eines Auftrages oder aufgrund eines schriftlichen Mandats
(Bevollmächtigung) zu geben.
Ausnahmsweise ist es uns dabei
gestattet, Verbrauchern ein vergünstigtes Erstgespräch
anzubieten.
Diese erste Beratung kostet netto maximal 190,-
Euro. Hinzu kommen lediglich etwaige Auslagen sowie die
Mehrwertsteuer. Das Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn
Sie eine wichtige spezielle Frage von uns beantwortet haben möchten.
Ein erstes Gespräch
kann beispielsweise folgende Leistungen beinhalten:
ü
Aufnahme
von Informationen und Studium eventuell vorgelegter Dokumente;
ü
allgemeine
persönliche oder telefonische Darlegung zur Rechtslage;
ü
Konzept
/ Strategie zur Problemlösung;
ü
Abschätzung
des zeitlichen und finanziellen Rahmens für ein ordentliches
Mandat;
Sollten
Sie eine erste persönliche Beratung durch uns wünschen
rufen Sie uns bitte kurzerhand an. Wir stehen Ihnen von Montag bis
Freitag von 07.30 bis 19.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0711/
8178123 zur Verfügung.
Bei Tätigkeiten vor Gericht
sind wir verpflichtet, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
zur Gebührenberechnung heranzuziehen, wobei sich die Gebühren
nach dem Wert berechnen, den der Gegenstand der anwaltlichen
Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Viele sprechen hier auch vom
Streitwert. Für weitere Einzelheiten zum Kostenrisikos klicken
Sie bitte hier: