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Clever Grunderwerbsteuer sparen
Für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung werden derzeit 3,5 Grunderwerbsteuer fällig. Das Finanzamt kassiert so bei einer Immobilie von 200.000 Euro immerhin 7.000 Euro. Hier sollte der Käufer überlegen, was er tun kann, damit seine Grunderwerbssteuer ein gutes Stück niedriger ausfällt.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Grundstück mit allen seinen wesentlichen Bestandteilen. Dazu gehören das Objekt mit seinen wesentlichen Bestandteile. Aber nicht alles im und am Gebäude gilt als wesentlicher Bestandteil: Wenn es um Zubehörteile geht, ohne die das Gebäude auch funktionieren würde, bleibt die Grunderwerbsteuer außen vor. Dies kann z.B. eine Markise, eine Einbauküche, Einbaumöbel oder aber auch eine Sauna sein.
Um
der Grundsteuer auf solche Teile zu entgehen, lohnt sich eine klare
Aufteilung im notariellen Kaufvertrag. Allerdings kann es Probleme
etwa bei fest eingefügten Schränken, bei Möbeln die
als Raumteiler dienen, oder bei Einbauküchen geben. Hier kann es
u.a. auf den Wandabstand (z.B. mehr als 5 cm) ankommen . Manche
Finanzämter unterscheiden zuweilen auch zwischen den
eigentlichen Küchenmöbeln sowie Herd und Spüle.
Letztere werden oft als wesentlicher Gebäudebestandteil gesehen
und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die
Grunderwerbssteuer. Ein Versuch schadet jedoch nicht.
Auch auf
Maklergebühren oder auf die Kosten für Notar und Gericht
wird keine Grunderwerbssteuer erhoben.