Der Titel „Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ bestätigt insbesondere langjährige und vertiefte Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht, privates und gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentum, Maklerrecht, Gewerbemietrecht, Pachtrecht, Nachbarrecht und Mietprozess.

Der Titel „Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht“ bestätigt u.a. besondere Kenntnisse im privaten und öffentlichen Baurecht, Werkvertrag, Bauträgerrecht, Recht der Architekten und Ingenieure sowie bei der Verfahrens- und Prozessführung in Bausachen.

Gerne werden wir für Sie auch im weiteren Umkreis von Stuttgart tätig. Wir vertreten insbesondere in Stuttgart, Ludwigsburg, Kornwestheim, Schorndorf, Waiblingen, Winnenden, Böblingen, Sindelfingen, Kirchheim, Göppingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Nürtingen, Esslingen, Backnang, Tübingen, Reutlingen, Leonberg, Gerlingen, Ditzingen, Vaihingen Enz, Künzelsau, Bietigkeim, Hechingen, Brackenheim, Marbach, Öhringen, Ellwangen, Ravensburg, Konstanz, Rottweil und Ulm. Selbstverständlich sind auch bundesweite Vertretungen möglich, dies empfiehlt sich aus Kostengründen jedoch nicht in jeder Angelegenheit – wir erteilen Ihnen gerne diesbezügliche Auskünfte auf Anfrage.