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Beratungsanfrage

Wir sind gesetzlich verpflichtet, rechtliche Auskünfte nur auf Basis eines schriftlichen Mandats (Bevollmächtigung) zu geben. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) haben wir allerdings die Möglichkeit im Rahmen eines so genannten "ersten Gespräches" ausnahmsweise unabhängig vom Gegenstandswert die Kosten für Verbraucher auf netto maximal Euro 190,- zu begrenzen. Hinzu kommen lediglich Auslagen sowie die Mehrwertsteuer.

Unsere Beratungsgespräch kann zum Beispiel folgende Leistungen beinhalten :



JA ! Ich wünsche einen Beratungstermin