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Kosten sparen bei der Zwangsräumung - Berliner Modell


In der Regel sind vor einer Zwangsräumung hohe Vorschusszahlungen an den beauftragen Gerichtsvollzieher fällig. Damit werden in die Kosten für den Transport und die Einlagerung der Möbel und anderer Habseligkeiten des Mieters gedeckt.


Nach einem Beschluss des Bundesgerichthofes könnten die Kosten jedoch jetzt deutlich gesenkt werden. Der Bundesgerichtshof hat ein Modell gebilligt, bei dem der Vermieter an sämtlichen Gegenständen in der Wohnung ein Pfandrecht geltend machen kann.

Anstelle der Unterbringung der beweglichen Sachen des Mieters durch den Gerichtsvollzieher hat der Vermieter die in der Wohnung verbliebenen Sachen zu verwahren . Auf Verlangen des Mieters hat er die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben.


Der Gerichtsvollzieher hat dann lediglich für die Herausgabe der Wohnung zu sorgen. Das Verfahren wird auch als Berliner Modell bezeichnet.


(BGH Beschluss vom 17.11.2005 Az: I ZB 45/05).