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Kosten und Besonderheiten beim Erwerb von Ferien-Immobilien im Ausland




Übliche Erwerbsnebenkosten
(in Prozent des Kaufpreises)

Laufende Besteuerung

Besonderheiten beim Kauf

Frankreich

Department- und Gemeindesteuer, Notar: 4,89 %; Mehrwertsteuer auf Neubauten (bis zu 5 Jahre alt): 19,6 %; Makler: zirka 5 %

Grund- und Wohnungssteuer differieren je nach Gemeinde erheblich

Verbeamteter Notar muss Kauf beurkunden. Käufer darf vom Vertrag zurücktreten, wenn die Finanzierung nicht zu Stande kommt.

Griechenland

Grunderwerbsteuer: 7 bis 11 %;Notar: ca. 2 %; Anwalt: zirka 2 %; Makler: zirka 2 %

Einkommensteuer; Grundsteuer: 0,025 bis 0,035 % des Werts*; Steuer auf Mieterträge: 2 bis 4 %

Unbedingt einen Anwalt einschalten, denn der Notar beurkundet den Kaufvertrag ohne Überprüfung der Eigentumsverhältnisse.

Italien

Register-, Hypotheken und Katastersteuern: zirka 10 %;  Notar:   1 % bis 3,5 %; Makler: 2 bis 4 %

Gemeindesteuer: 04 bis 0,7 % des Katasterwertes

Bei Schwarzbauten drohen hohe Geldbußen, schlimmstenfalls der Abriss. Bei Umbauten darf die Wohnfläche maximal 20 % steigen.

Kroatien

Grunderwerbsteuer, Notar, Übersetzungen: zirka 10 %; Makler: 3,66 %

Grundsteuer: jährlich zirka 0,60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche

Der Grundbucheintrag ist erst möglich, wenn die Erwerbsgenehmigung durch das kroatische Außenministerium vorliegt.

Portugal

Grunderwerbsteuer: 10 % (für Kaufpreise ab 162 000 Euro, darunter gestaffelt); Anwalt: 2 bis 3 %; Notar 2 bis 3 %; Makler: 3 bis 5 %

Grundsteuer: 0,7 bis 1,3 % des Einheitswerts

Käufer zahlt bei Vertragsunterzeichnung 10 % an. Ist die Baugenehmigung älter als ein Jahr, muss eine neue beantragt werden.

Spanien

Grunderwerbsteuer: 6 % bei Altbauten, 7 % bei Neubauten; Grundbuch: 0,2 bis 0,3 %; Makler: zirka 5 %

Grundsteuer: 0,3 bis 0,4 % des Zeitwertes

Ein Vorvertrag ist zwar rechtlich bindend, aber nur der Notarvertrag beurkundet den Eigentümerwechsel.


* Marktwert abzüglich Hypothekendarlehen.